Fragen & Antworten

Häufige Fragen zu Verkehrsunfall & Strafverteidigung

Kurze, klare Antworten der Rechtsanwaltskanzlei Meidinger aus München und Darmstadt.

Nach dem Verkehrsunfall

Brauche ich nach einem Unfall einen Anwalt?

Wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben, ist ein Anwalt fast immer sinnvoll. Die gegnerische Versicherung kürzt Ansprüche häufig oder verschweigt Positionen wie Nutzungsausfall und Wertminderung. Ein Anwalt sorgt dafür, dass Sie alle Ihnen zustehenden Leistungen erhalten.

Was sollte ich direkt nach einem Verkehrsunfall tun?

Sichern Sie die Unfallstelle, rufen Sie bei Verletzten den Rettungsdienst und bei Streit oder hohem Schaden die Polizei. Notieren Sie Kennzeichen, Versicherung und Zeugen und machen Sie Fotos. Unterschreiben Sie kein Schuldanerkenntnis und melden Sie sich anschließend bei uns.

Darf ich mir den Kfz-Gutachter selbst aussuchen?

Ja, als Geschädigter dürfen Sie einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung in der Regel die Gutachterkosten, außer bei Bagatellschäden. Wir vermitteln auf Wunsch geprüfte Gutachter.

Welche Ansprüche habe ich nach einem unverschuldeten Unfall?

Typische Ansprüche sind Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten, Gutachterkosten, Nutzungsausfall oder Mietwagen, Wertminderung und eine Unkostenpauschale. Bei Verletzungen kommen Schmerzensgeld, Verdienstausfall und weitere Personenschäden hinzu. Auch die Anwaltskosten zählen zum ersatzfähigen Schaden.

Wie lange habe ich Zeit, Ansprüche geltend zu machen?

Schadensersatzansprüche verjähren grundsätzlich in drei Jahren, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Unfall passiert ist und Sie davon Kenntnis hatten (§§ 195, 199 BGB). Trotzdem sollten Sie Ansprüche möglichst schnell anmelden, weil Beweise mit der Zeit verloren gehen.

Schmerzensgeld & Personenschaden

Wie viel Schmerzensgeld gibt es bei einem Schleudertrauma?

Eine pauschale Summe gibt es nicht; die Höhe hängt vom Einzelfall ab. Entscheidend sind Art und Schwere der Verletzung, Dauer der Behandlung und Arbeitsunfähigkeit sowie mögliche Dauerfolgen. Wir prüfen Ihren Anspruch kostenlos anhand vergleichbarer Gerichtsentscheidungen.

Welche Personenschäden kann ich neben Schmerzensgeld verlangen?

Neben Schmerzensgeld sind insbesondere Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, Behandlungs- und Fahrtkosten sowie Zuzahlungen ersatzfähig. Bei dauerhaften Folgen können auch künftige Schäden abgesichert werden.

Was muss ich tun, um Schmerzensgeld zu bekommen?

Lassen Sie Verletzungen sofort ärztlich dokumentieren, auch wenn Beschwerden erst später auftreten. Bewahren Sie Atteste, Rechnungen und Krankmeldungen auf. Wir übernehmen dann die Bezifferung und die Verhandlung mit der Versicherung.

Bekomme ich Schmerzensgeld, wenn ich eine Mitschuld habe?

Ja, bei einer Mitschuld wird der Anspruch in der Regel nur anteilig gekürzt. Die Quote hängt vom konkreten Unfallhergang ab. Wir prüfen, ob die von der Versicherung angesetzte Haftungsquote zutrifft.

Kosten

Wer zahlt den Anwalt nach einem unverschuldeten Unfall?

Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt in der Regel die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung Ihre Anwaltskosten. Die Anwaltskosten gehören zum Schaden, den der Unfallverursacher ersetzen muss. Bei einer Mitschuld kann eine Rechtsschutzversicherung den Rest übernehmen.

Was kostet die Ersteinschätzung bei einem Verkehrsunfall?

Die Ersteinschätzung bei Verkehrsunfällen ist bei uns kostenlos. Wir sagen Ihnen offen, welche Ansprüche bestehen und ob sich ein Mandat lohnt.

Was kostet ein Strafverteidiger?

Die Kosten richten sich entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer individuellen Honorarvereinbarung. Wir besprechen das Honorar im Erstgespräch transparent. Eine bestehende Strafrechtsschutzversicherung prüfen wir für Sie.

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung meine Kosten?

Ob Ihre Rechtsschutzversicherung zahlt, hängt vom vereinbarten Leistungsumfang ab. Verkehrsrechtsschutz deckt häufig Unfallstreitigkeiten und viele Verkehrsstrafverfahren ab. Wir holen die Deckungszusage für Sie ein.

Strafverteidigung

Was tun bei einer Vorladung als Beschuldigter?

Machen Sie keine Angaben zur Sache und kontaktieren Sie zuerst einen Strafverteidiger. Als Beschuldigter haben Sie ein umfassendes Schweigerecht. Wir beantragen Akteneinsicht und entscheiden danach gemeinsam mit Ihnen, ob und wie eine Stellungnahme erfolgt.

Muss ich zur Polizei, wenn ich vorgeladen werde?

Nein, einer Vorladung der Polizei als Beschuldigter müssen Sie nicht folgen. Anders ist es bei einer Ladung durch Staatsanwaltschaft oder Gericht; dort besteht eine Erscheinenspflicht, aber weiterhin kein Zwang zur Aussage. Wir sagen den Termin auf Wunsch für Sie ab.

Was tun bei einer Hausdurchsuchung?

Bleiben Sie ruhig, leisten Sie keinen Widerstand und machen Sie keine Angaben zur Sache. Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen und rufen Sie sofort Ihren Verteidiger an. Widersprechen Sie der Sicherstellung und unterschreiben Sie nichts ohne Rücksprache.

Was kann ich gegen einen Strafbefehl tun?

Gegen einen Strafbefehl können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Danach wird der Strafbefehl rechtskräftig wie ein Urteil. Wir prüfen den Vorwurf und legen fristgerecht Einspruch ein, wenn das sinnvoll ist.

Kann ein Ermittlungsverfahren eingestellt werden?

Ja, viele Ermittlungsverfahren enden ohne Anklage. Möglich ist etwa eine Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts nach § 170 Abs. 2 StPO oder gegen eine Auflage nach § 153a StPO. Eine frühe Verteidigung erhöht die Chancen deutlich.

Standorte & Kontakt

Welcher Anwalt hilft in München nach einem Unfall?

In München hilft Ihnen die Rechtsanwaltskanzlei Meidinger, Sendlinger Straße 20, 80331 München, Telefon 089 2441087200. Die Ersteinschätzung bei Verkehrsunfällen ist kostenlos.

Welcher Anwalt hilft in Darmstadt nach einem Unfall?

In Darmstadt hilft Ihnen die Rechtsanwaltskanzlei Meidinger, Frankfurter Landstraße 14, 64291 Darmstadt, Telefon 06151 9738423. Die Ersteinschätzung bei Verkehrsunfällen ist kostenlos.

Wo finde ich einen Strafverteidiger in München oder Darmstadt?

Die Rechtsanwaltskanzlei Meidinger verteidigt Beschuldigte von ihren Standorten in München (089 2441087200) und Darmstadt (06151 9738423) aus. Termine sind in der Regel binnen 24 Stunden möglich.

Bieten Sie Beratung per WhatsApp an?

Ja, Sie können uns per WhatsApp unter +49 157 58494414 schreiben und Fotos oder Unterlagen schicken. Wir melden uns werktags zeitnah zurück.

Muss ich persönlich in die Kanzlei kommen?

Nein, die Zusammenarbeit ist vollständig per Telefon, WhatsApp und E-Mail möglich. Deshalb vertreten wir Mandanten in ganz Deutschland.

Wann ist die Kanzlei erreichbar?

Unsere Bürozeiten sind Montag bis Freitag von 09:00 bis 18:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten können Sie uns per WhatsApp oder E-Mail an info@rechtsanwaltskanzlei-meidinger.de schreiben.