
Rechtsanwalt

Gebrauchtwagen oder Neuwagen, vom Händler oder privat – wir prüfen Ihre Rechte kostenlos und unverbindlich.
Diese Situationen begegnen uns beim Fahrzeugkauf besonders häufig. Wir prüfen Kaufvertrag, Inserat und Mangel und setzen Ihre Ansprüche gegenüber dem Verkäufer durch.
Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Mit Rechtsschutzversicherung holen wir die Deckungszusage für Sie ein. Ohne Rechtsschutz besprechen wir die Kosten vorab – es entstehen keine Kosten ohne vorherige Absprache.
Das Fahrzeug hatte einen Vorschaden, der beim Kauf nicht angegeben wurde.
Kurz nach dem Kauf zeigt sich ein Schaden an Motor oder Getriebe.
Die tatsächliche Laufleistung weicht vom angezeigten Kilometerstand ab.
Angaben im Inserat oder im Kaufvertrag stimmen nicht mit dem Fahrzeug überein.
Auch ein fabrikneues Fahrzeug kann Mängel haben, für die der Verkäufer einstehen muss.
Der Verkäufer lehnt die Beseitigung des Mangels ab oder reagiert nicht.
Welcher Anspruch in Betracht kommt, hängt vom Mangel und vom Verlauf ab.

Rechtsanwalt
Bestes Erstes Juristisches Staatsexamen seines Jahrgangs an der Universität Augsburg, ausgezeichnet mit dem Examenspreis der Rechtsanwaltskammer München. In Bayern unter den 10 besten Absolventen - sowohl im Ersten als auch im Zweiten Staatsexamen.
Mehrjährige Erfahrung in renommierten internationalen Großkanzleien. Vertretung von internationalen Unternehmen u. a. vor dem Bundesverwaltungsgericht.
Das gesamte TeamWir prüfen Ihren Fahrzeugkauf und vertreten Sie auf Wunsch gegenüber dem Verkäufer.

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Diplomjuristin

Wissenschaftlicher Mitarbeiter

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Kostenlose Ersteinschätzung
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Grundsätzlich zwei Jahre ab Übergabe des Fahrzeugs (§ 438 BGB). Beim Gebrauchtwagenkauf vom Händler kann die Frist gegenüber Verbrauchern auf ein Jahr verkürzt sein, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Beim Kauf von privat kann die Gewährleistung vertraglich ausgeschlossen werden. Der Ausschluss gilt jedoch nicht, wenn der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen hat oder wenn eine bestimmte Eigenschaft vereinbart wurde (§ 444 BGB).
Ein Rücktritt kommt in Betracht, wenn ein nicht unerheblicher Mangel vorliegt und die Nacherfüllung fehlgeschlagen, verweigert oder unzumutbar ist (§§ 437, 323 BGB). Ob die Voraussetzungen in Ihrem Fall vorliegen, prüfen wir anhand von Kaufvertrag, Inserat und Mangel.
Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Ohne Rechtsschutzversicherung besprechen wir die Kosten vorab – es entstehen keine Kosten ohne vorherige Absprache.
Streitigkeiten aus einem Fahrzeugkauf können vom Verkehrs- oder Vertragsrechtsschutz umfasst sein. Der genaue Umfang hängt von Ihrem Vertrag ab – wir klären die Deckung für Sie und holen die Deckungszusage ein.
Lieber direkt? Rufen Sie an unter 06151 9738423 oder schreiben Sie per WhatsApp.
Handeln Sie zügig und setzen Sie dem Verkäufer keine Fristen, ohne sich beraten zu lassen.
Kontaktieren Sie uns – telefonisch, per WhatsApp oder über unser Formular. Wir beraten Sie persönlich.